Dienstleistungen

Sie suchen eine Lösung für Ihr philanthropisches Anliegen oder Ihren Nachlass und interessieren sich für das Angebot der Dachstiftung? Hier finden sie die Dienstleistungen der DS-CMS.

Kostenlose Beratung

Im Rahmen eines ersten Beratungsgesprächs klärt die DS-CMS mit den angehenden Stifter:innen die Gründe ihres Wunsches, eine Stiftung zu errichten. Es wird evaluiert, welche Stiftungsform für den Stiftungszweck und die Höhe des Stiftungsvermögens geeignet ist und ob diese Stiftung ihren Zweck in der Region Basel in den Bereichen Soziales, Kultur und/oder Natur erfüllen wird.

Begleitung bis zur Stiftungserrichtung

Sind Zweck, Form und Eignung geklärt und erfüllt, erarbeitet die DS-CMS in enger Zusammenarbeit mit dem oder der potentiellen Stiftenden die Grundlagen: Die Stiftungsform (selbstständig oder unselbstständig, zu Lebzeiten, nach Ableben) wird festgelegt und die Rolle des Stiftenden gemeinsam definiert. Stiftungszweck und Stiftungsreglement werden formuliert und der zuständigen Stiftungsaufsichtsbehörde zur Vorprüfung vorgelegt.

Nach positivem Bescheid der Aufsichtsbehörde wird die Stiftungsgründung dem Stiftungsrat der DS-CMS zur Genehmigung vorgelegt. Mit dieser Genehmigung tritt das Reglement in Kraft und die Stiftung ist gegründet.

Professionelles Stiftungsmanagement

Mit der Gründung beginnt für die DS-CMS die operative und administrative Leitung der Stiftung: Sie bereitet die Geschäfte für den Stiftungsrat vor, führt dessen Beschlüsse aus und informiert über wichtige Vorkommnisse. Sie übernimmt die Koordination mit den Ressorts und deren Aufgaben, wie Projektförderung und Rechnungswesen. Sie sorgt für die Revision und leitet deren Bericht an die zuständige Stiftungsaufsichtsbehörde weiter. Schliesslich ist sie für die Kommunikation inklusive des Jahresberichts zuständig. All diese Leistungen bezieht die DS-CMS von der Christoph Merian Stiftung (CMS).

Gepoolte Vermögensanlage

Um ihr Vermögen möglichst effizient und effektiv zu bewirtschaften, hat die CMS im Jahr 2020 den CMS Institutional Fund lanciert. Er vereinigt die Wertschriften der CMS, der DS-CMS sowie der von der CMS verwalteten selbstständigen Stiftungen. Das Ziel ist ein Gewinnbeitrag in Form von Dividendenausschüttungen. Auch im Bereich der Liegenschaften wurde für den ebenfalls klar begrenzten Anlegerkreis mit dem CMS Liegenschaften Pool ein ähnliches Konstrukt eingerichtet. Der Vorteil für die DS-CMS und die beteiligten Stiftungen liegt auf der Hand: Gewinn und Risiko sind breit verteilt, die Bewirtschaftung ist kostengünstig und die Renditen marktüblich. Alle Anleger profitieren von Skaleneffekten. Die Vermögensverwaltung wird durch einen aus externen Fachleuten zusammengesetzten Anlageausschuss kritisch begleitet.

Zweckkonformes Förder- und Projektmanagement

Die Förderung von Projekten und Institutionen ist eine wichtige Aufgabe der DS-CMS. Im Jahr 2023 förderte sie 26 Projekte im Umfang von CHF 3 Mio. Die Dienstleistungen für ihr Förder- und Projektmanagement bezieht die DS-CMS von der CMS. Die Förderabteilungen der CMS stellen das Fördermanagement sicher: Sie evaluieren Gesuche Dritter, verfassen Anträge an den Stiftungsrat, schliessen Leistungsvereinbarungen mit den Projektträgern ab und sind für die Projektbegleitung und das Projektcontrolling verantwortlich.

Verwaltung selbstständiger Stiftungen

Die DS-CMS übernimmt die Verwaltung von selbstständigen Stiftungen, die sich aus Kosten- und Effizienzgründen einer Dachstiftung anschliessen möchten. Auf Wunsch prüft sie die bestehenden Grundlagen und Strukturen, berät Stiftende und Stiftungsorgane bzw. -räte bezüglich Statuten und Reglementen und übernimmt schliesslich das Stiftungsmanagement.

Absorptionsfusionen

Selbstständigen Stiftungen, deren Vermögen für eine zweckkonforme Verwendung zu klein sind, bietet sich bei der DS-CMS die Möglichkeit der sogenannten Absorptionsfusion. Eine solche ist sinnvoll, wenn Aufwand und Kosten in einem ungleichen Verhältnis zu den ausgeschütteten Mitteln stehen, oder wenn eine Stiftung ihren Stiftungszweck nicht mehr erfüllen kann. Voraussetzung für eine Absorptionsfusion ist, dass der Zweck der Stiftung gewahrt bleibt. Im Zuge der Fusion wird die Stiftung «verunselbstständigt» und sämtliche Aktiven und Passiven auf die DS-CMS übertragen. Der administrative Aufwand wird so vereinfacht und deutlich reduziert, was wiederum zu einer verbesserten Ertragslage führt und dies schliesslich zu einer wirkungsvolleren Erfüllung des Stiftungszwecks. Die zuständige Stiftungsaufsichtsbehörde wird frühzeitig informiert und in den Fusionsprozess eingebunden. Sie führt eine Vorprüfung durch und genehmigt die Fusion.

Willensvollstreckungen

Werden die DS-CMS oder die CMS als Alleinerbin eingesetzt, übernimmt die DS-CMS auf Wunsch der Stiftenden die Willensvollstreckung: Die Dachstiftung vollzieht den Willen des Stifters oder der Stifterin und übernimmt Aufgaben wie z. B. die Auszahlung von allfälligen Legaten, die Auflösung von Haushalten, die Übernahme und/oder den Verkauf von (Kunst-)Sammlungen sowie, falls vorhanden und explizit gewünscht, die Übernahme und/oder den Verkauf von Liegenschaften.

Ihre Ansprechpartner

Anna Bonacci
Co-Leiterin Stiftungen & Legate

T +41 61 226 33 65
dachstiftung@cms-basel.ch

Kenneth Steiner
Co-Leiter Stiftungen & Legate

T +41 61 226 33 26
dachstiftung@cms-basel.ch